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Die Ende des 20. Jahrhunderts plötzlich einsetzende
Vermehrung der Arten in einigen Orchideengattungen
sind der Anlaß dafür, an dieser Stelle einige grundsätzliche
Überlegungen zum Artbegriff vorzunehmen. Wir gehen dabei
von dem Grundsatz aus, daß jegliche Systematik dazu dienen
sollte, uns Menschen die Verwandtschaftsbeziehungen und Unterschiede
zwischen den Arten zu verdeutlichen und sie unterscheidbar zu
machen. Dies kann nur gelingen, wenn solche klar definierten
trennenden Merkmale bekannt sind, die auch in der feldbotanischen
Praxis verwendbar sind, denn nur dann werden zum Beispiel Aussagen
über die geographische Verbreitung einzelner Sippen möglich. |
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Im Minimum muß
mindestens ein sicher trennendes Merkmal existieren, das allgemeingültig
nachvollzogen werden kann. Außerdem muß eine Art
(bzw. Unterart) ein klar definiertes Verbreitungsareal besitzen,
in dem sie biologisch oder geographisch isoliert von verwandten
Arten auftritt. |
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Aus den oben genannten Gründen ist es geboten, an
dieser Stelle die Interpretation der taxonomischen Begriffe Art,
Unterart und Variation zu umreißen, wie sie diesen Seiten
zugrunde liegen: |
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1. Eine Art liegt vor, wenn zu ihrer Charakterisierung
eindeutige morphologisch trennende Kriterien vorhanden sind und
wenn sie ökologisch oder geographisch oder auf andere Weise
von verwandten Arten isoliert ein bestimmtes Verbreitungsgebiet
besiedelt. |
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2. Wandelt sich innerhalb oder auch am Rand des Verbreitungsgebietes
einer Art deren Erscheinungsbild, so daß es zur Ausbildung
einheitlicher Populationen aus morphologisch eindeutig von ihr
zu unterscheidenden Pflanzen kommt, wird der Begriff der Unterart
benutzt. |
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3. Treten Abweichungen, auch wenn sie durchaus auffällig
sind, sporadisch oder lokal vermischt innerhalb der Populationen
einer Art auf, wird der Begriff der Varietät gebraucht. |
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